PRAXIS FÜR INTEGRATIVE LERNTHERAPIE
 

INTEGRATIVE LERNTHERAPIE

In der Integrativen Lerntherapie werden Kinder und Jugendliche mit Lern- und Leistungsstörungen gefördert. Bei den Betroffenen bestehen gravierende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/oder im Rechnen. Dabei ist das Grundverständnis nicht oder nur unzureichend vorhanden und der individuelle Lernstand des Kindes kann im Vergleich zur Altersgruppe um bis zu zwei bis drei Klassenstufen nach unten abweichen.

Die Integrative Lerntherapie ist keine Nachhilfe. Dies bedeutet, dass nicht am aktuellen Schulstoff gearbeitet wird.


ZIELE DER INTEGRATIVEN LERNTHERAPIE

Ziel der Lerntherapie ist es, sowohl beim Kind als auch in seinem Umfeld eine positive Lernstruktur zu fördern. Durch die Therapie sollen sich Erfolge beim Lernen einstellen, durch die das Kind motiviert wird, mit mehr Spaß und Zuversicht an die gestellten Aufgaben heranzugehen. Somit kann das Kind ein stabiles Selbstvertrauen in sich und in die eigene Leistungsfähigkeit entwickeln.



  • Stärkung des Selbstwertes & Selbstvertrauens
  • mehr Sicherheit beim Lesen, Schreiben und Rechnen
  • Verbesserung der schulischen Leistungen
  • Verbesserung der Arbeitshaltung
  • Erleichterung des Alltags in der Familie


MERKMALE DER INTEGRATIVEN LERNTHERAPIE

Individuelle Förderung

Jedes Kind ist einzigartig. So hat auch jedes Kind seine eigene Legasthenie/LRS oder Dyskalkulie/ Rechenschwäche.

Ganzheitliche Förderung

Lernen setzt ein optimales Zusammenspiel zwischen sensorischer, motorischer, kognitiver, sprachlicher und psychischer Kompetenzen voraus. Eine ganzheitliche Förderung schafft somit die Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.

Unterstützung für das Umfeld (Familie/ Schule):

Die Therapie wird durch regelmäßige und ausführliche Beratungsgespräche begleitet.

Ressourcenorientierte Förderung

Die Therapie setzt an den Stärken des Kindes an. Dies wirkt sich positiv auf Motivation, Konzentration, Selbstwert und Lernerfolg des Kindes aus.


Die lerntherapeutische Förderung hat eine ganzheitliche, ressourcenorientierte Sicht auf das Kind und berücksichtigt:

  • die Förderung von auditiver und visueller Wahrnehmung     
  • feinmotorische Bewegungskoordination     
  • sprachliche Fähigkeiten     
  • Vorläuferfähigkeiten für den Schriftspracherwerb     
  • psychische Stärkung und Arbeit am Selbstkonzept     
  • systemische Sicht auf das Kind in seinem Umfeld    

TiLo


 

BEHANDLUNGSFELDER

  • Legasthenie/ Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Dyskalkulie/ Rechenschwäche
  • ADS/ ADHS
  • Konzentrationsstörungen
  • Lernblockaden
  • Prüfungsangst
  • allgemeine Lern- und Leistungsstörungen
  • Prävention im Vorschulalter

 


PRÄVENTION

Es wird unter anderm die Annahme vertreten, dass eine nicht ausreichend ausgebildetet phonologische Bewusstheit (= die Fähigkeit im Umgang mit Silben, Reime und Lauten), eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung sowie eine Störung in Aufmerksamkeit und Konzentration zu einen Legasthenie/ LRS führen können. Für das Erlernen des Rechenprozessen hingegen ist es eine Grundvorraussetzung, die Zahlenreihe mathematisch strukturell richtig gefestigt zu haben. Dabei sollten Zahlenreihen und Mengenverständnis ohne Schwierigkeiten miteinander verküpft werden können.

Wir unterstützen Ihr Kind darin, Mengen zu erfassen, die Raum-Lage-Wahrnehmung zu verbessern, das Körperbild zu stabilisieren sowie sicher um Umgang mit den Zahlen zu werden. Ebenso erlernt Ihr Kind Wörter in Silben zu gliedern, Reime zu erkennen und zu bilden sowie Laute im Wort zu bestimmen. Dies geschieht im spielerischen Kontext und wird durch viele Bewegungseinheiten unterstützt und aufgelockert.



KOSTEN DER INTEGRATIVEN LERNTHERAPIE

Die Kosten der Lerntherapie sind ausschließlich Selbstzahlerleistungen. Wir beraten Sie gern persönlich zu unseren Preisen.

Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer differnzierten Stellungsnahme durch den zuständigen Lehrer*in können die Kosten der Lerntherapie beim örtlichen Jugendamt durch den § 35a SGB VIII erstattet werden.

Ebenso besteht die Möglichkeit, über das Jobcenter "Leistung für Bildung und Teilhabe" zu beantragen.


 
 
 
 
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